Unsere Platzordnung auf dem Beachfeld

1.PLATZORDNUNG

1.1. Die Vorstandsmitglieder üben das Hausrecht auf der Anlage aus.

1.2. Das Betreten der Platzanlage ist vorrangig den Mitgliedern und ihren Gästen gestattet.

1.3. Während der Platzwart den Platz instand setzt ist dieser gesperrt.

1.4. Ob der Platz bespielbar ist, entscheidet die Abteilungsleitung oder der Platzwart. Den Anordnungen ist Folge zu leisten. Die Unbespielbarkeit der Plätze wird durch ein Schild angezeigt.

1.5. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Volleyballplatz nur in Begleitung Erwachsener betreten.

2.SPIELORDNUNG

2.1. Es wird ein faires Miteinander vorausgesetzt. Jeder hat einen Anspruch darauf, mitzuspielen.

2.2. Der Platz ist so zu verlassen wie er vorgefunden wurde. Es ist auf Sauberkeit zu achten.

3.BEVORRECHTIGTE PLATZBENUTZUNG

3.1. Während eines Turniers besteht für Spieler, die keine Teilnehmer sind, kein Anspruch auf den Platz.

3.2. Während den offiziellen Trainingszeiten besteht für Spieler, die keine Teilnehmer sind, kein Anspruch auf den Platz.

4.KLEIDUNG

4.1. Der Platz darf nur in angemessener Sportkleidung bespielt werden.

5.ARBEITSORDNUNG

5.1. Pro Jahr werden pro Mitglied 1 Arbeitsstunde für Platzpflege angeordnet. Sollte es einem einzelnen Mitglied nicht möglich sein, so wird ersatzweise 12,00 Euro in Rechnung gestellt.

6.ZUWIDERHANDLUNGEN

6.1.Der Vorstand des Vereins und der Abteilung hat das Recht, bei Zuwiderhandlungen gegen die Spiel- und Platzordnung Verwarnungen, Geldstrafen bis zur Höhe eines Jahresbeitrages und Platzverbot bis zu einem Monat für jeden einzelnen Fall zu verhängen. Für angerichtete Beschädigung des Vereinseigentums haftet der Schädiger ohne Einschränkung.

7.SCHLUSSBEMERKUNG

7.1.Treten Fälle auf, welche durch die vorstehende Ordnung nicht geregelt sind, so befinden
über die Behandlung der Sache die anwesenden Vorstandsmitglieder des Vereins und der Abteilung.