1.PLATZORDNUNG

1.1 Die Vorstandsmitglieder üben das Hausrecht auf der Anlage aus
1.2 Das Betreten der Platzanlage ist nur Mitgliedern und ihren Gästen gestattet
1.3 Der tägliche Spielbeginn beginnt um 6:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr
1.4 Während der Platzwart die Plätze instandsetzt sind diese gesperrt
1.5 Ob der Platz bespielbar ist, entscheidet der Abteilungsleiter oder der Sportwart
(Platzwart). Den Anordnungen ist Folge zu leisten.
Die Unbespielbarkeit der Plätze wird durch ein Schild angezeigt.
1.6 Kinder unter 10 Jahren dürfen den Tennisplatz nur in Begleitung Erwachsener
betreten.

2. SPIELORDNUNG

2.1 Grundsätzlich hat jeder Spieler Anspruch auf 1 Stunde Spieldauer. Die Spielzeit
kann überschritten werden, wenn keine anderen Mitglieder den Platz beanspruchen
bzw. in der dafür vorgesehenen Liste eingetragen sind.
2.2 Nach jedem Spiel ist der Platz abzuziehen und die Linien sind zu kehren, im Bedarfs-
fall ist der Platz zu gießen. Dies hat innerhalb der Spielzeit zu geschehen.

3. BEVORRECHTIGTE PLATZBENUTZUNG

3.1 Während eines Turniers können Mitglieder, die nicht am Turnier teilnehmen , die
Plätze nicht benutzen.
3.2 Forderungsspiele müssen nicht nach 1 Stunde abgebrochen werden, sie werden
jeweils bis zum Ende durchgespielt (2 Gewinnsätze).
3.3 Wenn Trainerstunden angesetzt sind, darf der betreffende Platz nur von den dafür
eingeteilten Mitgliedern benutzt werden.

4. PLATZBELEGUNGSMODUS

4.1 Jedes Mitglied muss sich vor Spielbeginn in den Belegungsplan eintragen. Es ist
jeweils nur 1 Eintragung möglich. Eine besondere Regelung für Doppelspiele wird
nicht getroffen, da sich durch diesen Eintragungsmodus ein zu häufiges Belegen
durch einzelne Mitglieder selbst regelt. Jugendliche werden wie Erwachsene behandelt.

5. GÄSTE

5.1 Gäste können von den Mitgliedern mitgebracht werden, wenn sie Mitglieder in einem
anderen Verein sind.

5.2 Ortsansässige des Ortsteil Wippingen können nur als Mitgliedes des Sportvereins
zweimal im Jahr die Plätze benutzen. Dies soll ihnen die Entscheidung erleichtern ob
sie den Tennissport ausüben und der Tennisabteilung beitreten wollen. Gebühr pro
Gaststunde beträgt 2,00 Euro.


6. TENNISKLEIDUNG

6.1 Die Plätze dürfen nur in Tennisschuhen (absatzlos) betreten werden.

7. ARBEITSORDNUNG

7.1 Pro Jahr werden pro Mitglied 1 Arbeitsstunde für Platzpflege angeordnet. Sollte es
einem einzelnen Mitglied nicht möglich sein, so wird ersatzweise 8,00 Euro in
Rechnung gestellt. Die Einnahmen aus diesem Fond werden an die Mitglieder verteilt,
die Mehrarbeit geleistet haben. Diese Regelung gilt nicht für Schwerbehinderte
und passive Mitglieder.

8. ZUWIDERHANDLUNGEN

8.1 Der Vorstand hat das Recht, bei Zuwiderhandlungen gegen die Spiel- und Platzordnung
Verwarnungen, Geldstrafen bis zur Höhe eines Jahresbeitrages und Platzverbot bis
zu einem Monat für jeden einzelnen Fall zu verhängen. Für angerichtete Beschädigung
des Clubeigentums haftet der Schädiger ohne Einschränkung.

9. SCHLUSSBEMERKUNG

Treten Fälle auf, welche durch die vorstehende Ordnung nicht geregelt sind, so befinden
über die Behandlung der Sache die anwesenden Vorstandsmitglieder.



Stand 08.02.1980